Allgemeine Vertragsbedingungen

Allgemeines

Diese allgemeinen Vertragsbedingungen haben für alle Mieter und ihre Mitreisenden Gültigkeit und regeln die Grundvoraussetzungen, um für alle Beteiligten einen angenehmen Aufenthalt in gepflegter Atmosphäre gewährleisten zu können. Ist eine gesonderte Hausordnung im Haus, in welchem sich der Mietgegenstand befindet, vorhanden, so ist diese Hausordnung integrierter Bestandteil der gegenständlichen allgemeinen Vertragsbedingungen. Diese Hausordnung ist vom Mieter samt seinen Mitreisenden einzuhalten. Der Vermieter behält sich das Recht vor, während der Mietperiode Kontrollen in den Appartements durchzuführen oder in dringenden Fällen bei Verdacht auf aufkommende Schäden oder um solche zu beheben, die Wohnungen ohne Voranmeldung zu betreten.

Buchung und Stornierung

Die Anfrage zu einer Reservierung des Appartements kann fernmündlich, schriftlich oder per e-mail erfolgen. Spätestens eine Woche nach positiver Bestätigung der Reservierungsanfrage ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtmietentgelts zu leisten. Erst nach Eingang Ihrer Anzahlung auf unser Konto entsteht ein Vertragsabschluss und Sie erhalten eine Reservierungs- und Buchungsbestätigung. Wir akzeptieren Zahlungen in bar, per Kreditkarte sowie mittels spesenfreier Überweisung. Der Rest des Gesamtmietentgelts ist im Voraus, spätestens jedoch bei Übernahme des Appartements (Schlüsselübergabe) fällig. Stornierungen werden nur schriftlich akzeptiert (e-mail, Telefax oder Brief)! Bitte beachten Sie unsere gesondert angeführten Stornoregeln!!

Kaution

Unabhängig von der Mietdauer ist bei Übernahme des Mietobjektes bzw. bei Schlüsselübergabe eine Kaution in der Höhe von mindestens € 300,00 in bar zu hinterlegen. Als Sicherstellung akzeptieren wir auch eine Kreditkarte. Dieser Betrag wird in voller Höhe nach der vereinbarten Mietdauer bei schadensfreier und sauberer Übergabe des Mietobjektes und aller Schlüssel zurückerstattet.

Aufenthaltsdauer

Bei einem Aufenthalt von mehr als 2 Monaten bedarf es einer zusätzlichen Mietvereinbarung.

Ankunft

Das Appartement steht zwischen 15:00 - 19:00 Uhr zum Bezug zur Verfügung. Abweichende Ankunftszeiten müssen individuell vereinbart werden.

Abreise

Am Abreisetag ist das Apartment bis spätestens 10 Uhr freizugeben. Falls möglich, kann eine spätere Übergabe vereinbart werden.

Haustiere

Die Mitnahme von Haustieren ist nicht grundsätzlich untersagt, bedarf jedoch einer vorherigen Vereinbarung.

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist in Wien, Österreich. Es gilt österreichisches Recht.

HAUSORDNUNG

Personenanzahl

Die vereinbarte Anzahl an Personen, welche das Apartment während der vereinbarten Mietdauer benutzen, darf ohne Zustimmung des Vermieters nicht überschritten werden. Bei Zustimmung des Vermieters bleibt eine Erhöhung des Preises vorbehalten. Die auch nur vorübergehende Überlassung der Wohnung an Dritte ist untersagt. Bei Verletzung dieser Regelung ist der Vermieter berechtigt, die sofortige Übergabe des Appartements und für die Dauer der vertragswidrigen Nutzung einen Zuschlag für die Überbelegung zu verlangen.

Schlüssel

Für die übernommenen Schlüssel ist der Mieter haftbar. Geht ein oder mehrere Schlüssel verloren, ist der Gast verpflichtet für die Kosten neuer Schlüssel und Austausch des Schlosses aufzukommen.

Haftung

Der Vermieter haftet für die sorgfältige Vornahme der Reservierung sowie die Bereitstellung des Appartements . Falls in Fällen höherer Gewalt ein Verbleib des Mieters im Mietobjekt während der Mietdauer bzw. nach bestätigter Buchung nicht möglich ist, hat der Vermieter das Recht, dem Mieter und den mit angemeldeten Personen eine gleichwertige Unterkunft anzubieten. Falls kein gleichwertiges Ersatzobjekt angeboten werden kann, oder der Mieter mit dem Ersatzobjekt nicht einverstanden ist, besteht für beide Seiten die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung des Vermieters auf die Erstattung der vom Mieter bereits an den Vermieter geleisteten Zahlungen, jedoch abzüglich der anteiligen, bereits allenfalls konsumierten Aufenthaltstage. Der Mieter sowie seine Mitreisenden erklären hiermit ausdrücklich, die Einrichtungen sowie alle Gegenstände des Appartements sowie das Apartment selbst samt den allgemeinen Verkehrsflächen im Haus selbst, auf eigene Gefahr zu nutzen und benutzen und den Vermieter von allen hieraus abzuleitenden Regressansprüchen frei zustellen. Für alle vom Mieter und seinen Mitreisenden eingebrachten Wertsachen wird ausnahmslos keinerlei Haftung übernommen.

Instandhaltung und Schäden im Appartement

Der Gast verpflichtet sich, die Mieträume und die zur Benutzung mit vermieteten Gegenstände und Einrichtungsgegenstände schonend und pfleglich zu behandeln. Der Mieter und seine Mitreisenden sind während der Aufenthaltsdauer selbst für die Reinigung verantwortlich! Mängel an der Mietsache und der mit vermieteten Gegenstände oder Gefahren, die deren Erhaltung drohen, hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Der Mieter haftet für alle Schäden und Beeinträchtigungen an den vermieteten Räumen und Gegenständen, soweit dies über die durch den ordnungsgemäßen Gebrauch eintretende Abnutzung hinausgeht. Dies gilt auch für Schäden und Beeinträchtigungen durch dritte Personen, die sich mit Zustimmung des Mieters in den Mieträumen aufhalten. Ist der Vermieter oder dessen Vertreter nicht erreichbar, hat der Gast im Rahmen seiner Obhutspflicht eine Notreparatur zu veranlassen. Die Kosten werden vom Vermieter erstattet, sofern der Schaden nicht fahrlässig vom Mieter oder seinen Mitreisenden verursacht wurde.

Zusätzliche Vereinbarungen

Sollte eine der Bestimmungen dieser Hausordnung ganz oder teilweise rechts-unwirksam sein oder werden, so wird der Bestand der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Vielmehr tritt anstelle der unwirksamen Bestimmung die Hausordnung vor Ort oder rückwirkend die gesetzlich zulässige oder eine solche wirksame, die dem ursprünglichen Parteiwillen in wirtschaftlicher Hinsicht entspricht.